Beratend und prozessführend unterstützen wir unsere Mandanten im Bereich des Designrechts. Hierzu gehört z.B. die Recherche, ob eine Registrierung der Schutzrechte sinnvoll und möglich ist, die Anmeldung von Geschmacks- und Gebrauchsmustern auf nationaler und internationaler Ebene sowie die Sicherung eingetragener Muster durch Kollisionsüberwachung und die Beratung in allen vertragsrechtlichen, insbesondere lizenzrechtlichen Fragen sowie die Vertretung bei außergerichtlichen Streitigkeiten und Gerichtsverfahren.
Zu unseren Mandanten zählen Designer (z. B. für Mode, Industrie, Illustratoren und Grafiker) genauso wie Verwerter von Grafik- und Produktdesign, Textil- und Modedesign sowie Illustrationen.